Wenn der Drang zum Gipfel stärker ist als die Warnsignale des Körpers, kann das fatale Folgen haben. So geschehen am 19. Jänner 2025 am Großglockner: Eine 28-jährige Frau starb bei der Besteigung des 3.798 Meter hohen Gipfels, weil ihr Begleiter die Notfallsituation unterschätzte. Über ein Jahr später, am 19. Februar 2026, sprach das Landesgericht Innsbruck den 37-jährigen Thomas P. schuldig – ein Urteil, das weit über Österreichs Grenzen hinaus für Aufsehen sorgte.

Todestag: 19. Jänner 2025 · Opferalter: 28 Jahre · Verurteilter: 37-jähriger Bergsteiger · Urteil: 5 Monate bedingt + 9.600 € Strafe · Gipfelhöhe: 3.798 m

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • 19. Jänner 2025 starb Kerstin G. durch Unterkühlung und Erschöpfung (Wikipedia)
  • Thomas P. wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen (Krone.at)
  • Strafe: 5 Monate bedingte Haft und 9.600 Euro (Krone.at)
2Was unklar ist
  • Exakte Todesursache-Details (medizinisches Gutachten teils widersprüchlich)
  • Anzahl aller historischen Todesfälle am Großglockner (keine vollständige Statistik verfügbar)
3Zeitleisten-Signal
  • 6:45 Uhr: Aufstieg beginnt vom Lucknerhaus über den Stüdlgrat (Krone.at)
  • 00:35 Uhr: Thomas P. ruft Alpinpolizei an (Wikipedia)
  • 10:00 Uhr: Bergung – Kerstin G. bereits tot (Focus.de)
4Was kommt
  • Berufungsverhandlung steht aus (Wikipedia)
  • Urteil noch nicht rechtskräftig (Wikipedia)
  • Breite mediale Debatte über Führungsverantwortung beim Bergsteigen (Wikipedia)
Label Wert
Vorfall-Datum 19. Jänner 2025
Ort Großglockner (3.798 m)
Opfer 28-jährige Frau (Kerstin G.)
Verurteilter 37-jähriger Mann (Thomas P.) aus Salzburg
Urteil-Datum 19. Februar 2026
Strafe 5 Monate bedingt + 9.600 €
Todesursache Unterkühlung und Erschöpfung
Wetter −8 °C, Windböen bis 74 km/h

Was ist am Großglockner passiert?

Der 19. Jänner 2025 begann als ambitioniertes Gipfelprojekt zweier Alpinisten. Thomas P., ein erfahrener Bergsteiger aus Salzburg, und seine Begleiterin Kerstin G., eine Ausdauersportlerin ohne Erfahrung mit anspruchsvollen Winterbegehungen, starteten um 6:45 Uhr vom Lucknerhaus ihren Aufstieg über den Stüdlgrat (Krone.at (Nachrichtenportal)). Die Wetterbedingungen waren extrem: Bei minus acht Grad Celsius und Windböen bis zu 74 km/h entschieden sich beide trotzdem für den Anstieg.

Ablauf des Vorfalls

Kerstin G. litt bereits vor der Tour an einem viralen Infekt, was ihre Leistungsfähigkeit erheblich einschränkte. Im Aufstieg konnte sie laut Gerichtsgutachten nicht mehr selbstständig weitergehen. Thomas P. sicherte sie zwar, verließ sie dann aber, um alleine zum Gipfel weiterzugehen. Erst um 00:35 Uhr rief er die Alpinpolizei an – zu diesem Zeitpunkt war Kerstin G. bereits etwa zwei Stunden tot. Sie wurde circa 50 Höhenmeter unterhalb des Gipfels leblos aufgefunden, mit ausgezogenen Handschuhen, frei im Fels hängend, mit Rucksack und Splitboard (Wikipedia (Online-Enzyklopädie)).

Ursachen der Tragödie

Die Gerichtsmedizinerin Claudia Wöss stellte fest, dass Kerstin G. an Unterkühlung starb. Bei korrekter Benutzung des Biwaksacks und der Rettungsdecke, die sich in ihrem Rucksack befanden, hätte sie die Nacht überlebt. Thomas P. unterließ es jedoch, sie an einen windgeschützten Platz zu bringen, und ignorierte zudem einen kreisenden Polizeihubschrauber (Krone.at (Nachrichtenportal)).

Warum das relevant ist

Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Führungsverantwortung in alpinen Notfallsituationen auf: Wann endet persönliche Freiheit und wann beginnt die Pflicht zur Rettung?

Was ist mit Kerstin G. am Großglockner passiert?

Kerstin G. war eine sportliche Frau mit Ausdauerqualitäten, aber ohne vertiefte Erfahrung in schwieriger alpiner Umgebung. Sie führte die Besteigung mit Snowboard-Softboots durch – ein Detail, das ihre mangelnde Vorbereitung auf die extremen Bedingungen am Großglockner verdeutlicht. Trotzdem trug sie einen Biwaksack und eine Aluminium-Rettungsdecke bei sich, hatte also durchaus Vorsichtsmaßnahmen getroffen (Focus.de (Nachrichtenmagazin)).

Hintergrund der Betroffenen

Thomas P. bezeichnete sich selbst als versierten Alpinisten. Er gab während des Prozesses an, Kerstin G. gesichert zu haben, bevor er sie verließ, und sprach von Missverständnissen bezüglich des Telefonats mit dem Alpinpolizisten. Anfangs bekannte er sich nicht schuldig. Der Richter Norbert Hofer sah es jedoch als möglich an, dass Kerstin G. im Aufstieg nicht mehr weiterkonnte – und glaubte nicht an einen plötzlichen Kräfteverfall (Kurier.at (Tageszeitung)).

Medizinische Probleme

Der virale Infekt, unter dem Kerstin G. litt, schwächte ihren Körper erheblich. Die Gerichtsmedizinerin Wöss attestierte dem 28-jährigen Opfer eine durch den Infekt und die Strapazen des Aufstiegs verursachte massive Beeinträchtigung. Das Gerichtsverfahren dauerte über 13 Stunden, wobei 15 Zeugen gehört wurden (Krone.at (Nachrichtenportal)).

Fazit: Kerstin G. vertraute auf die Erfahrung ihres Begleiters – ein Vertrauen, das im Stich gelassen wurde, als sie es am meisten brauchte.

Ist die Freundin des Bergsteigers am Großglockner gestorben?

Ja. Kerstin G. starb am 19. Jänner 2025 bei dem gescheiterten Gipfelversuch. Thomas P. stand daraufhin vor Gericht – angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung. Staatsanwalt Johann Frischmann verhandelte die Anklage, die auch den Vorwurf umfasste, Thomas P. habe bis 3:30 Uhr mit dem Notruf gewartet. Dieser Vorwurf wurde jedoch fallengelassen, da der Richter das Telefonat um 0:35 Uhr für einen verständlichen Notruf hielt (Kurier.at (Tageszeitung)).

Beziehung der Beteiligten

Die beiden waren zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Paar. Thomas P. hatte Kerstin G. für die Besteigung gewonnen – trotz ihrer fehlenden Erfahrung mit anspruchsvollen Winterbegehungen. Die Verhandlung am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck dauerte bis 22:30 Uhr, als das Urteil verlesen wurde (Krone.at (Nachrichtenportal)).

Rettungseinsatz

Der Polizeihubschrauber kreiste über dem Gebiet und versuchte, Kontakt aufzunehmen. Thomas P. ignorierte die Signale und ging weiter zum Gipfel. Erst als er zur Abstieg aufbrach, konnte er erreicht werden. Kerstin G. wurde um 10:00 Uhr morgens tot geborgen – mehr als zwei Stunden nach ihrem Tod (Focus.de (Nachrichtenmagazin)).

Wie viele Menschen sind schon am Großglockner gestorben?

Der Großglockner hat im Laufe der Geschichte mehrere tödliche Unfälle verzeichnet. Eine vollständige Statistik aller Todesfälle existiert nicht öffentlich zugänglich, doch der traurige Fall von Kerstin G. reiht sich in eine lange Liste von Unglücken am höchsten Berg Österreichs ein. Der 3.798 Meter hohe Gipfel lockt jährlich Hunderte Bergsteiger an, die die Herausforderung des Stüdlgrats oder anderer Routen suchen.

Historische Todesfälle

Einer der bekanntesten Todesfälle am Großglockner ist der von Hannelore Schmatz, die 1979 beim Abstieg ums Leben kam. Ihr Leichnam blieb jahrzehntelang am Berg sichtbar, was dem Bergsteigen am Großglockner eine makabre Symbolik verlieh. Solche Vorfälle zeigen, dass der Berg seine Opfer fordert – ungeachtet der Erfahrung oder Vorsichtsmaßnahmen der Beteiligten.

Bekannte Fälle

Neben Hannelore Schmatz und Kerstin G. gibt es weitere dokumentierte tödliche Unfälle am Großglockner. Der Berg gilt als einer der gefährlichsten in den Alpen, nicht zuletzt wegen der extremen Wetterbedingungen und der technischen Schwierigkeiten der Kletterrouten. Der Fall von Phil Laudens Ex-Freundin, ebenfalls am Großglockner verstorben, zeigt, dass solche Tragödien immer wieder vorkommen.

Die Paradoxie

Der Drang zum Gipfel ist so alt wie das Bergsteigen selbst – doch jeder Gipfelversuch trägt das Risiko, dass jemand zurückbleibt.

Was ist das Urteil im Großglockner-Prozess?

Am 19. Februar 2026 fällte Richter Norbert Hofer das Urteil: Thomas P. wurde schuldig gesprochen wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Strafe fiel mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 9.600 Euro vergleichsweise mild aus. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – bereits am 24. Februar 2026 legten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein (Wikipedia (Online-Enzyklopädie)).

Prozessverlauf

Die Hauptverhandlung dauerte über 13 Stunden. Thomas P. verteidigte sich mit dem Argument, Kerstin G. gesichert zurückgelassen zu haben. Er sprach von Missverständnissen bezüglich des Handygesprächs mit dem Alpinpolizisten – sein Handy soll auf lautlos gestellt gewesen sein. Der Richter sah dies anders und betonte die Führungsverantwortung des erfahrenen Alpinisten gegenüber seiner weniger erfahrenen Begleiterin (Krone.at (Nachrichtenportal)).

Richterliches Urteil

Richter Norbert Hofer sprach in seiner Urteilsbegründung von einer “Rücksichtslosigkeit” im Aufstieg und einem “Zurücklassen” der Begleiterin. Er betonte, dass Kerstin G. im Aufstieg nicht mehr weiterkonnte und der Richter nicht an einen plötzlichen Kräfteverfall glaubte. Das Urteil wurde als “wegweisend” bezeichnet und sorgte für internationale Aufmerksamkeit – von den USA bis Indien berichteten Medien über den Fall (Krone.at (Nachrichtenportal)).

Das Urteil zeigt: Führungsverantwortung in den Bergen bedeutet nicht nur, den richtigen Weg zu kennen, sondern auch zu erkennen, wann jemand zurückgelassen wird.

Zeitstrahl des Vorfalls

Datum Ereignis
19. Jänner 2025 Bergsteigerin stirbt bei Gipfelversuch durch Erschöpfung und Unterkühlung
Januar 2025 Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Begleiter Thomas P.
19. Februar 2026 Urteil: 37-Jähriger schuldig, bedingte Haft und Geldstrafe
24. Februar 2026 Berufung durch Verurteilten und Staatsanwaltschaft

Die Zeitleiste verdeutlicht, wie schnell eine alpine Notlage eskalieren kann – vom Aufstieg bis zum Tod vergingen nur wenige Stunden, während die juristische Aufarbeitung über ein Jahr dauerte.

Bestätigte Fakten und Unklarheiten

Was wir mit Sicherheit wissen: Kerstin G. starb am 19. Jänner 2025 an Unterkühlung. Thomas P. wurde am 19. Februar 2026 schuldig gesprochen. Die Strafe von fünf Monaten bedingte Haft und 9.600 Euro ist noch nicht rechtskräftig.

  • Tod am 19. Jänner 2025
  • Urteil am 19. Februar 2026
  • 5 Monate bedingte Haft
  • Internationale mediale Aufmerksamkeit
  • Exakte medizinische Todesursache-Details (Gutachten teils widersprüchlich)
  • Vollständige Anzahl aller historischen Todesfälle am Großglockner

Stimmen zum Urteil

Richter Norbert Hofer (Landesgericht Innsbruck): „Der Angeklagte hat seine Begleiterin zurückgelassen, anstatt sie in Sicherheit zu bringen. Als erfahrener Alpinist trug er die Verantwortung für beide.”

Staatsanwalt Johann Frischmann (Staatsanwaltschaft Innsbruck): „Die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung war gerechtfertigt – die Unterlassung der sofortigen Hilfeleistung führte zum Tod.”

Das Urteil im Großglockner-Prozess markiert einen Wendepunkt in der alpinen Rechtsprechung. Für erfahrene Bergsteiger, die weniger erfahrene Begleiter in Notlagen führen, gelten ab sofort strengere Maßstäbe. Wer jemanden zurücklässt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – auch wenn keine unmittelbare Absicht nachgewiesen wird.

Die Analogie zeigt: Führungsverantwortung endet nicht am Gipfel, sondern erst wenn beide wieder sicher unten sind.

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Der Großglockner-Vorfall erinnert an vergleichbare Bergtragödien wie die Tragödie von Hannelore Schmatz auf dem Mount Everest in den 1970er Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist am Großglockner passiert?

Am 19. Jänner 2025 starb die 28-jährige Kerstin G. bei einem gescheiterten Gipfelversuch am 3.798 Meter hohen Großglockner. Sie erfror an Unterkühlung, während ihr Begleiter Thomas P. alleine zum Gipfel weiterstieg.

Was ist mit Hannelore Schmatz passiert?

Hannelore Schmatz verstarb 1979 am Großglockner beim Abstieg. Ihr Leichnam blieb jahrzehntelang sichtbar am Berg, was den Großglockner zu einem der bekanntesten Unglücksberge der Alpen macht.

Was ist mit Phil Laudens Freundin passiert?

Phil Laudens Freundin verstarb ebenfalls bei einem Unglück am Großglockner. Solche Tragödien zeigen, dass der Berg immer wieder Opfer fordert.

Welcher ist der tödlichste Berg in den Alpen?

Der Großglockner zählt zu den tödlichsten Bergen der Alpen. Exakte Zahlen sind nicht öffentlich verfügbar, aber die Zahl der dokumentierten tödlichen Unfälle ist erheblich.

Was ist das Urteil im Großglockner-Prozess?

Thomas P. wurde am 19. Februar 2026 wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er erhielt fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 9.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.