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Bezirksgericht Donaustadt – Zuständigkeit, Amtstag, Klagekosten

Arthur Edward Thompson Clarke • 2026-10-18 • Gepruft von Mia Schneider

Wenn der Alltag eine rechtliche Frage mit sich bringt – eine offene Rechnung, ein Nachbarschaftsstreit oder eine ausstehende Zahlung –, dann ist das Bezirksgericht Donaustadt oft die erste Anlaufstelle. Viele wissen aber nicht genau, wann das Gericht zuständig ist, wie man es erreicht oder was ein Amtstag eigentlich bringt.

Amtsstunden: Mo–Fr 7:30–15:30 Uhr · Amtstag: Dienstag 8–13 Uhr · Telefon: +43 1 20135 0 · Fax: +43 1 20135 307 420 · Zuständig bis Streitwert: 15.000 Euro · Gerichtsbezirk: 22. Wiener Gemeindebezirk

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Genaue durchschnittliche Verfahrensdauer
  • Ob eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit besteht
  • Details zur vollständigen Adresse (in offiziellen Quellen bestätigt: Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3, 1229 Wien) – siehe Hinweis
3Zeitleisten-Signal
4Klage einreichen

Sechs wesentliche Eckdaten auf einen Blick – die folgende Tabelle fasst die Kerninformationen zusammen.

Eigenschaft Wert
Name Bezirksgericht Donaustadt
Gerichtsbezirk 22. Wiener Gemeindebezirk
Zuständigkeit Zivilrecht bis 15.000 € Streitwert
Amtsstunden Mo–Fr 7:30–15:30 Uhr
Telefon +43 1 20135 0
Fax +43 1 20135 307 420
Amtstag Dienstag 8–13 Uhr (mit Rechtsberatung)
Gründung 1985/86

Wofür ist das Bezirksgericht zuständig?

Das Bezirksgericht Donaustadt ist das örtlich zuständige Gericht für den gesamten 22. Wiener Gemeindebezirk. Seine sachliche Zuständigkeit umfasst Zivilrechtssachen mit einem Streitwert bis zu 15.000 Euro – das reicht von offenen Forderungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten bis zu Miet- und Pachtangelegenheiten. Daneben ist es für Grundbuchsachen, Exekutionsverfahren und bestimmte Familiensachen zuständig (Österreichische Justiz (offizielle Gerichtsseite)).

Die örtliche Zuständigkeit ist nicht mit der sachlichen zu verwechseln: Ein Wohnsitz in Donaustadt bedeutet nicht automatisch, dass jedes Verfahren vor diesem Gericht verhandelt wird – der Streitwert und die Art der Sache entscheidet. (Österreichische Justiz (Gerichtssuche (Erläuterung zur Zuständigkeit))

Die Praxis: Streitwert als Entscheider

Ein Streitwert von 10.000 Euro? Dann gehört die Klage vor das Bezirksgericht. Erst darüber beginnt die Zuständigkeit des Landesgerichts – das ist für Bürger die erste Weiche.

Für den Bürger bedeutet das: Wer eine Forderung unter 15.000 Euro geltend machen will – etwa aus einem Kaufvertrag oder einem Handwerkerhonorar –, muss sich an das Bezirksgericht Donaustadt wenden, sofern der Beklagte im 22. Bezirk wohnt. Die JustizOnline (offizielle Gerichtssuche) führt das Gericht unter der Kennung 027.

Was ist ein Amtstag beim Bezirksgericht?

Der Amtstag ist ein besonderer Service: jeden Dienstag von 8 bis 13 Uhr können Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung ins Gericht kommen und erhalten kostenlose rechtliche Auskünfte. (Österreichische Justiz (offizielle Gerichtsseite))

Allerdings gilt: Vorsprachen bei Richterinnen, Richtern, Diplomrechtspflegerinnen und -pflegern setzten grundsätzlich eine telefonische Terminvereinbarung voraus – auch am Amtstag. Nur in unaufschiebbaren Fällen und nach zeitlicher Verfügbarkeit ist eine Vorsprache ohne Anmeldung möglich. (Österreichische Justiz (Hinweise zum Amtstag)

Gibt es kostenlose Rechtsberatung beim Bezirksgericht Donaustadt?

Ja, der Amtstag ist genau dafür da. Die Beratung ist kostenlos, sie ersetzt aber keine anwaltliche Vertretung. Sie gibt Orientierung, wie der Fall einzuschätzen ist und welche Schritte sinnvoll sind.

Fazit: Der Amtstag ist die wichtigste niederschwellige Möglichkeit, ohne Kostenrisiko erste Einschätzungen zu bekommen. Wer rechtliche Unsicherheit hat, sollte den Dienstag nutzen – aber für eine Vertretung vor Gericht bleibt der Anwalt das richtige Mittel.

Die Inanspruchnahme des Amtstags kann erste Orientierung bieten, ersetzt aber nicht die anwaltliche Beratung.

Wie kann ich das Bezirksgericht Donaustadt kontaktieren?