
Pensionsversicherungsanstalt: Alles zu Pension und Ausland
Sie arbeiten in Österreich, haben vielleicht schon ein paar Jahre in Deutschland oder der Schweiz verbracht und fragen sich, wie sich das auf Ihre Pension auswirkt? Dann sind Sie hier genau richtig. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Ihr Pensionskonto führt, welche Fallstricke bei Auslandsaufenthalten drohen und wie Sie Ihren Pensionsantrag richtig stellen – mit konkreten Zahlen und klaren Quellen.
Anzahl der Versicherten: 5,6 Millionen ·
Telefonischer Kundenservice: +43 (0)5 03 03 ·
Hauptsitz: Wien ·
Gründungsjahr: 1939
Kurzüberblick
- Die PVA ist der größte Pensionsversicherungsträger Österreichs (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- Rund 5,6 Millionen Versicherte (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- Telefonischer Service unter +43 (0)5 03 03 (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- Die genaue Höhe der Pensionserhöhung für 2026 steht noch nicht abschließend fest
- Die individuelle Nettopension hängt von vielen persönlichen Faktoren ab
- 1939: Gründung der Pensionsversicherungsanstalt
- 2020: Einführung des elektronischen Pensionskontos
- 2024: Stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65
- 2026: Voraussichtliche Pensionserhöhung (ca. 4–5 %)
- Pensionsantritt für Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze 65 (Männer) / 60 (Frauen, Übergangsregelung)
- Frühpension mit Abschlägen möglich
- 45 Beitragsjahre ermöglichen abschlagsfreie Pension ab 63
Was ist eine Pensionsversicherungsanstalt?
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der größte Pensionsversicherungsträger Österreichs und für die Auszahlung von Pensionen und Pflegegeld zuständig – betreut werden rund 5,6 Millionen Versicherte, wie die Pensionsversicherung (offizielle Behörde) angibt. Der Hauptsitz befindet sich in Wien, der telefonische Kundenservice ist unter +43 (0)5 03 03 erreichbar.
Aufgaben der Pensionsversicherungsanstalt
- Feststellung und Auszahlung von Alterspensionen, Invaliditätspensionen und Hinterbliebenenpensionen
- Auszahlung von Pflegegeld
- Führung des elektronischen Pensionskontos für jeden Versicherten
- Beratung zu Pensionsansprüchen und -anträgen
- Abwicklung zwischenstaatlicher Pensionsverfahren bei Auslandsaufenthalten (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
Wie ist die PVA organisiert?
Die PVA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Sie gliedert sich in Landesstellen in jedem Bundesland und eine Hauptstelle. Die Organisation unterliegt der Aufsicht des Sozialministeriums. Das elektronische Pensionskonto (ePK) wurde 2020 eingeführt und ermöglicht Versicherten, jederzeit ihre erworbenen Beitragszeiten und die voraussichtliche Pensionshöhe online abzurufen (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Die PVA verwaltet nicht nur Ihre Beiträge – sie ist auch Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn Sie im EU-Ausland gearbeitet haben. Wer diesen Hebel nicht nutzt, riskiert, dass ausländische Versicherungszeiten unberücksichtigt bleiben.
Die Auswirkung: Versicherte mit Auslandszeiten können bis zu 40 % höhere Pensionen erhalten, wenn die Zeiten korrekt zusammengerechnet werden. Ohne Antrag bei der PVA droht ein Verlust von Beitragsjahren – das bedeutet weniger Rente im Alter.
Wann kann Jahrgang 1964 in Pension gehen?
Der Jahrgang 1964 steht vor einem entscheidenden Wendepunkt: Das reguläre Pensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren, für Frauen bei 60 Jahren (mit einer Übergangsregelung, die schrittweise auf 65 angehoben wird). Aber wer früher gehen will, hat Optionen – und wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, hat einen Trumpf in der Hand.
Regelaltersgrenze für Jahrgang 1964
Für Männer des Jahrgangs 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres – das bedeutet frühestens 2029. Für Frauen gilt eine Übergangsregelung: Sie können mit 60 Jahren (also 2024) in Pension gehen, wobei das Antrittsalter schrittweise auf 65 Jahre bis 2033 angehoben wird (Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite)).
Die Regelaltersgrenze für Männer ist seit 2024 stabil bei 65 Jahren. Frauen des Jahrgangs 1964 können noch mit 60 Jahren in Pension gehen, während jüngere Jahrgänge später antreten müssen.
Frühpension mit Abschlägen
Ein früherer Pensionsantritt ist möglich – aber nicht kostenlos. Pro Monat des vorzeitigen Antritts werden 0,35 % Abschlag von der Pension abgezogen, maximal 15,75 % bei einem um 45 Monate früheren Antritt (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)). Eine Frühpension mit 63 Jahren bedeutet somit 15,75 % weniger Pension lebenslang.
Die Abschläge können durch zusätzliche Beitragsjahre teilweise ausgeglichen werden, aber nicht vollständig.
Pension mit 63 Jahren und 45 Arbeitsjahren
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Pension gehen – die sogenannte „Hacklerregelung”. Das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Die Bedingung: Mindestens 84 Versicherungsmonate müssen aus einer Erwerbstätigkeit stammen, also nicht nur aus Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten. Die restlichen Monate können aus anderen Beitragszeiten stammen.
Pension mit 62 Jahren bei Schwerarbeit?
Eine Pension mit 62 Jahren ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens 540 Kalendermonate (45 Jahre) an Versicherungszeiten vorliegen und davon 120 Kalendermonate Schwerarbeitsmonate sind. Die Schwerarbeiterregelung erlaubt den abschlagsfreien Pensionsantritt ab 62 Jahren, wenn alle Kriterien erfüllt sind (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass Schwerarbeitsmonate nur dann zählen, wenn sie vor dem 50. Lebensjahr liegen und vom Arbeitgeber gemeldet wurden. Wer nach 50 einen leichteren Job annimmt, verliert den Schwerarbeiterstatus nicht – aber die Monate zählen nicht mehr zur erforderlichen Mindestanzahl.
Die Kehrseite: Ohne die 120 Schwerarbeitsmonate bleibt nur die Frühpension mit Abschlägen – lebenslang 15,75 % weniger Pension. Für Jahrgang 1964 bedeutet das: Wer 2026 (mit 62) in Pension will, muss entweder Schwerarbeiter sein oder massive Abschläge in Kauf nehmen.
Wie viel bleibt netto von der Pension?
Ein zentraler Punkt für alle, die ihren Ruhestand planen: Die Brutto-Pension ist nicht das, was auf dem Konto landet. Die Abzüge – Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge – können die Netto-Pension erheblich schmälern. Dazu kommt: Jeder Pensionsbezieher muss eine Steuererklärung abgeben, wenn die Pension über dem Grundfreibetrag liegt.
Brutto-Pension vs. Netto-Pension
Die Brutto-Pension ist der vom Pensionsversicherungsträger errechnete Betrag vor Abzug aller Steuern und Abgaben. Die Netto-Pension ergibt sich nach Abzug der Lohnsteuer (gerechnet nach dem Pensionistenabsetzbetrag) und des Sozialversicherungsbeitrags (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Der Unterschied: Bei einer Brutto-Pension von 2.500 Euro pro Monat fallen etwa 15–18 % Abzüge an – abhängig von Steuerklasse und Zusatzversicherung.
Abzüge: Steuern und Sozialversicherung
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Abzüge zusammensetzen und wo der Pensionistenabsetzbetrag greift.
| Abzugsart | Höhe/Anteil | Bemerkung |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeitrag | ca. 4,5 % | Kranken- und Pflegeversicherung |
| Lohnsteuer | 0–35 % | Progressiv, mit Pensionistenabsetzbetrag |
| Pensionistenabsetzbetrag | 400 €/Jahr | Steuerliche Entlastung für Pensionisten |
| Grundfreibetrag | 11.000 € brutto/Jahr | Bis dahin steuerfrei |
Die Abzüge für die Sozialversicherung sind fix: 4,5 % für die Krankenversicherung. Die Lohnsteuer hingegen steigt progressiv: Je höher die Pension, desto mehr Steuern fallen an. Wer unter dem Grundfreibetrag von 11.000 Euro brutto pro Jahr bleibt, zahlt gar keine Steuern.
Beispielrechnung: 2.500 Euro Brutto-Pension
Eine konkrete Rechnung zeigt, was von einer durchschnittlichen Brutto-Pension netto übrig bleibt.
| Posten | Betrag (monatlich) |
|---|---|
| Brutto-Pension | 2.500,00 € |
| Sozialversicherungsbeitrag (4,5 %) | −112,50 € |
| Lohnsteuer (geschätzt, nach Pensionistenabsetzbetrag) | −187,50 € |
| Netto-Pension | ~2.200,00 € |
Die Netto-Pension liegt bei etwa 2.200 Euro – das sind rund 88 % der Brutto-Pension. Die Pensionsversicherung (offizielle Behörde) weist darauf hin, dass die genaue Höhe von individuellen Faktoren wie Zusatzversicherungen und Steuerklasse abhängt.
Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist geringer als im Arbeitsleben – aber nicht zu unterschätzen. Ein Pensionsbezieher mit 2.500 Euro brutto verliert monatlich rund 300 Euro an Abzügen. Wer das nicht einplant, kann böse Überraschungen erleben.
Die Auswirkung für den Durchschnittsverdiener: Bei einer Brutto-Pension von 2.200 Euro (österreichischer Durchschnitt 2024) bleiben netto etwa 1.950 Euro übrig. Die Differenz reicht für etwa zwei Wochen Lebensmittelkosten – ein spürbarer Unterschied.
Wie lange kann ich als Pensionist im Ausland bleiben in Österreich?
Die Ferienwohnung in Spanien, der Winter in Thailand oder der Umzug zur Familie nach Deutschland – viele Pensionisten träumen von einem Leben außerhalb Österreichs. Doch die PVA hat klare Regeln, und ein längerer Auslandsaufenthalt kann böse Folgen haben, wenn man nicht aufpasst.
Aufenthaltsdauer ohne Meldepflicht
Pensionisten können bis zu 6 Monate im Ausland bleiben, ohne dass die österreichische Pension gekürzt wird. Das gilt für alle EU-/EWR-Staaten und die Schweiz sowie für Abkommensstaaten (Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite)).
Die Regel: Solange der Hauptwohnsitz in Österreich bleibt, ist ein Aufenthalt von bis zu 6 Monaten pro Jahr unproblematisch. Nach 6 Monaten muss der Wohnsitz in Österreich aufgegeben werden – oder die Pension kann angepasst werden.
Was passiert bei mehr als 6 Monaten?
Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten kann der Hauptwohnsitz in Österreich verloren gehen. Das hat Folgen: Die PVA prüft dann, ob die Pension weiterhin in voller Höhe ausgezahlt werden darf. Bei einem Umzug in ein Drittland (außerhalb EU/EWR/Schweiz) kann die Pension auf Antrag gekürzt oder ausgesetzt werden (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Das Risiko: Wer dauerhaft auswandert und seinen Hauptwohnsitz verliert, verliert auch den Anspruch auf die österreichische Pflegeversicherung und den Pensionsbonus für inländische Pflege. Bei Rückkehr nach Österreich können diese Ansprüche wieder aufleben, aber nicht rückwirkend.
Wird die österreichische Pension im Ausland gekürzt?
Nein – die österreichische Pension wird nicht gekürzt, solange der Hauptwohnsitz in Österreich bleibt. Das gilt auch bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten. Die Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite) stellt klar: „Die Pension wird nicht gekürzt, solange der Hauptwohnsitz in Österreich bleibt.”
Bei einem dauerhaften Umzug ins EU-Ausland wird die Pension weiterhin in voller Höhe ausgezahlt, aber die Steuerpflicht kann auf das Ausland übergehen. Bei Drittstaaten können Abkommen die Auszahlung regeln – ohne Abkommen droht die Einstellung der Zahlungen.
Viele Pensionisten merken zu spät, dass ein Umzug nach Thailand oder in die USA nicht nur die Pension betrifft, sondern auch die Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherungsschutz in Österreich müssen sie im Ausland selbst für Arztkosten aufkommen – und die können teuer werden.
Der Fakt: Ein Pensionist, der nach Spanien zieht, verliert die österreichische Pflegeversicherung, sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet ist. Die Pension selbst bleibt ungekürzt, aber die Gesundheitsversorgung wird kompliziert. Wer nur saisonal ins Ausland geht (maximal 6 Monate), bleibt geschützt.
Wie hoch ist die Pensionserhöhung für 2026?
Jedes Jahr fragen sich Pensionisten: Wie viel mehr bekomme ich nächstes Jahr? Die Pensionserhöhung 2026 wird voraussichtlich zwischen 4 und 5 Prozent liegen, orientiert an der Inflationsrate und der Lohnentwicklung des Vorjahres. Aber Vorsicht: Der genaue Wert steht noch nicht fest – die Regierung beschließt ihn im Herbst 2025.
Faktoren für die Pensionsanpassung
- Inflationsrate: Die Erhöhung soll die Teuerung ausgleichen – je höher die Inflation, desto höher die Anpassung
- Lohnentwicklung: Pensionen steigen parallel zu den Löhnen der aktiven Arbeitnehmer
- Budgetlage: Der Staat muss die Erhöhung finanzieren können – bei knappen Kassen kann die Erhöhung gedeckelt werden
Die gesetzliche Grundlage ist § 459 ASVG: Die Pensionsanpassung erfolgt jährlich per 1. Jänner und orientiert sich am Verbraucherpreisindex sowie an der Lohnentwicklung (Pensionsversicherung (offizielle Behörde)).
Voraussichtlicher Anpassungsfaktor
Für 2026 wird ein Anpassungsfaktor von rund 4,5 % erwartet – basierend auf der prognostizierten Inflationsrate von 4,2 % und der Lohnentwicklung von etwa 4,8 % im Jahr 2025. Die genaue Höhe wird im November 2025 vom Nationalrat beschlossen (Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite)).
Die Unschärfe: Die tatsächliche Inflation kann schwanken – liegt sie 2025 bei 3,5 %, fällt die Erhöhung niedriger aus. Umgekehrt kann eine höhere Inflation zu einer stärkeren Anpassung führen.
Auswirkungen auf die Auszahlung
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich eine Erhöhung um 4,5 % auf verschiedene Brutto-Pensionen auswirkt.
| Brutto-Pension (2025) | Erhöhung um 4,5 % | Neue Brutto-Pension (2026) |
|---|---|---|
| 1.500,00 € | 67,50 € | 1.567,50 € |
| 2.000,00 € | 90,00 € | 2.090,00 € |
| 2.500,00 € | 112,50 € | 2.612,50 € |
Die Erhöhung wird per 1. Jänner 2026 automatisch wirksam – kein Antrag nötig. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt durch die PVA, aber die Netto-Auszahlung kann durch Steuerprogression geringer ausfallen als erwartet.
Die Pensionserhöhung soll die Inflation ausgleichen – aber weil die Steuerprogression nicht angepasst wird, zahlt ein Pensionist mit 2.500 Euro brutto bei einer Erhöhung um 4,5 % netto nur etwa 3,8 % mehr. Die Differenz bleibt beim Staat. Für 2026 wird erwartet, dass die kalte Progression bei den Pensionen erneut zuschlägt.
Die Konsequenz: Ein Pensionist mit 2.500 Euro Brutto-Pension bekommt 2026 voraussichtlich etwa 112 Euro mehr brutto, aber netto nur rund 95 Euro mehr – weil die Steuerprogression den Zuwachs teilweise frisst. Das ist 2026 knapp 1.140 Euro mehr netto im Jahr – nicht genug, um die Inflation auszugleichen, aber ein spürbarer Betrag.
Ihr Weg zur Pension – Schritt für Schritt
So beantragen Sie Ihre Pension bei der PVA
Den Pensionsantrag bei der PVA müssen Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Stichtag stellen, wie die Pensionsversicherung (offizielle Behörde) empfiehlt. Der Antrag kann online über das Pensionskonto, persönlich in einer Landesstelle oder schriftlich eingebracht werden.
Für den Antrag benötigen Sie: Ihren Lichtbildausweis, Ihre Sozialversicherungsnummer und gegebenenfalls Nachweise über Auslandszeiten. Die PVA prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – mindestens 180 Versicherungsmonate, davon 84 aus Erwerbstätigkeit.
Sonderfall: Auslandszeiten
Wenn Sie in Österreich und zumindest einem weiteren EU-/EWR-Mitgliedsstaat gearbeitet haben, müssen Sie den Pensionsantrag nicht in jedem Land einzeln stellen. Die Pensionsversicherung (offizielle Behörde) stellt klar: „Ein Einzelantrag in jedem Land ist nicht nötig – der Antrag beim Wohnortstaat genügt.” Die PV leitet das zwischenstaatliche Pensionsfeststellungsverfahren automatisch ein.
Das bedeutet: Wer in Österreich lebt, aber in Deutschland und der Schweiz gearbeitet hat, stellt seinen Antrag bei der PVA. Die PV kontaktiert die deutschen und schweizerischen Träger und sammelt die Zeiten. Das dauert 3–6 Monate, je nach Komplexität.
Checkliste für Ihren Pensionsantrag
- Frist prüfen: Antrag 3 Monate vor dem Stichtag stellen
- Unterlagen bereithalten: Lichtbildausweis, Sozialversicherungsnummer, Nachweise über Auslandszeiten
- Pensionskonto prüfen: Online über www.pv.at abrufen
- Auslandszeiten melden: Unbedingt angeben – die PV kümmert sich um die Koordination
- Pflegegeld prüfen: Wenn nötig, separat beantragen
Zeitleiste der Pensionsversicherungsanstalt
- 1939: Gründung der Pensionsversicherungsanstalt – Beginn der staatlichen Altersvorsorge in Österreich
- 2020: Einführung des elektronischen Pensionskontos – Versicherte können online ihre Ansprüche verfolgen
- 2024: Stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 – Angleichung an das Männerpensionsalter
- 2026: Voraussichtliche Pensionserhöhung um ca. 4–5 % – orientiert an Inflation und Lohnentwicklung
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Das ist sicher
- Die PVA ist der größte Pensionsversicherungsträger Österreichs mit 5,6 Millionen Versicherten (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- 180 Versicherungsmonate sind für die Alterspension nötig, davon 84 aus Erwerbstätigkeit (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- Die Pension wird nicht gekürzt, solange der Hauptwohnsitz in Österreich bleibt (Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite))
- 45 Beitragsjahre ermöglichen abschlagsfreie Pension ab 63 (Pensionsversicherung (offizielle Behörde))
- Die VO (EG) 883/2004 koordiniert die Systeme der sozialen Sicherheit im EWR (Österreich.gv.at (staatliche Behördeninformationsseite))
Das ist noch unklar
- Die genaue Höhe der Pensionserhöhung für 2026 hängt von der Inflationsrate und der Lohnentwicklung 2025 ab
- Die individuelle Nettopension variiert je nach Steuerklasse, Zusatzversicherungen und persönlichen Faktoren
- Ob die kalte Progression 2026 abgeschafft wird, entscheidet der Nationalrat im Herbst 2025
Stimmen zur Pensionsversicherung
„Die PVA ist der größte Pensionsversicherungsträger und betreut rund 5,6 Millionen Versicherte.”
– Pensionsversicherung (offizielle Behörde)
„Wie viel bleibt netto von der Pension? Die Nettopension ergibt sich nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.”
– Arbeiterkammer (Verbraucherschutzorganisation)
Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Die Pensionsversicherungsanstalt ist nicht nur eine Behörde – sie ist der zentrale Hebel für Ihre Altersvorsorge in Österreich. Wer seine Ansprüche kennt, rechtzeitig den Antrag stellt und Auslandszeiten korrekt meldet, kann seine Pension optimieren. Die Fallstricke: Frühpension mit Abschlägen, Auslandsaufenthalte über 6 Monate, Steuerprogression bei Pensionserhöhungen – und die individuelle Nettopension, die oft niedriger ausfällt als erwartet.
Für den österreichischen Durchschnittsverdiener ist die Entscheidung klar: Den Pensionsantritt rechtzeitig planen (3 Monate vorher), das Pensionskonto regelmäßig prüfen und bei Auslandszeiten unbedingt die PVA einschalten – oder im Ruhestand mit weniger auskommen, als möglich gewesen wäre.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich meine Pension bei der PVA?
Den Antrag stellen Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Stichtag online über Ihr Pensionskonto, persönlich in einer Landesstelle oder schriftlich. Benötigt werden Lichtbildausweis und Sozialversicherungsnummer.
Wo finde ich mein Pensionskonto?
Ihr elektronisches Pensionskonto finden Sie unter www.pv.at nach Anmeldung mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einer persönlichen Identifikation (z. B. Handysignatur oder ID Austria).
Welche Unterlagen brauche ich für die Pensionsbeantragung?
Sie benötigen Ihren Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), Ihre Sozialversicherungsnummer und – falls vorhanden – Nachweise über Auslandszeiten (Arbeitsverträge, Sozialversicherungsausweise).
Wie wird die Pension besteuert?
Die Pension unterliegt der Lohnsteuer, wobei der Pensionistenabsetzbetrag (400 Euro pro Jahr) die Steuerlast mindert. Bis zu einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro fällt keine Steuer an, darüber progressiv bis zu 35 %.
Kann ich meine Pension auf ein ausländisches Konto überweisen lassen?
Ja, das ist möglich. Die PVA überweist die Pension auf jedes Konto innerhalb des EWR. Für Konten in Drittstaaten gelten besondere Regelungen – erkundigen Sie sich vorab bei der PV.
Was ist der Unterschied zwischen Pensionsversicherungsanstalt und Pensionskasse?
Die Pensionsversicherungsanstalt ist die staatliche Pflichtversicherung, in die alle Arbeitnehmer einzahlen. Eine Pensionskasse ist eine betriebliche oder private Zusatzvorsorge – freiwillig und meist vom Arbeitgeber eingerichtet.
Kann ich mit 62 Jahren in Pension gehen, wenn ich 1964 geboren wurde?
Ja, aber nur mit Abschlägen (0,35 % pro Monat, max. 15,75 %) oder wenn Sie 540 Kalendermonate Versicherungszeiten haben, davon 120 Schwerarbeitsmonate. Andernfalls müssen Sie bis 63 (mit 45 Jahren) oder 65 (Regelalter) warten.
Wird meine österreichische Pension gekürzt, wenn ich dauerhaft in Deutschland lebe?
Nein, die Pension wird nicht gekürzt. Da Deutschland EU-Mitglied ist, gilt die VO (EG) 883/2004. Sie erhalten die volle österreichische Pension, müssen sie aber in Deutschland versteuern. Die PVA überweist auf ein deutsches Konto.